Das verstehen also deutsche Behörden unter Verbraucherschutz.
Im Januar taucht bei uns in Wildemann ein Aussendienstler der Lebensmittelüberwachung aus Goslar auf, dem normalerweise die Kontrolle von Restaurants obliegt.
Dieser freundliche, aber leicht überfordert scheinende Beamte nimmt eine Packung Sankt Herba Beauty Kräuter mit, um sie im Labor untersuchen zu lassen.
So weit so gut
22 (in Worten zweiundzwanzig) Wochen später erhalten wir ein Schreiben vom Landkreis Goslar Amt für Lebensmittelüberwachung, dass von den Sankt Herba Kräutern eine
Gefahr im Verzug für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht und sofort ein umfassender Rückruf stattzufinden habe.
Nicht etwa weil Toxine in den Kräutertabletten gefunden wurden oder etwas gesundheitsschädliches verarbeitet wurde, nein weit gefehlt, sondern die Gefahr im Verzug
geht von einem vermeintlich nicht richtig deklarierten Produkt aus.
Irgendein spitzfindiger Beamter im LVI Braunschweig meint, dass Sankt Herba Kräuter eher ein Nahrungsergänzungsmittel als ein Lebensmittel sind.
Nicht etwa weil dem so wäre, sondern vielmehr aus "formaljuristischen" Gründen.
Also nochmal langsam, weil es wirklich nicht zu verstehen ist: Birkenblatt und Mariendistel sind zwar durchaus Lebensmittel, sie dürfen aus formaljuristischen Gründen nur
nicht mehr so genannt werden!?!
Interessant, dass von formaljuristischen Gründen eine Gefahr im Verzug für die Bevölkerung ausgehen kann, ich jedenfalls habe noch nie von einer Gesundheitsgefährdung durch
formaljuristische Gründe gehört (evtl. höchstens zunehmenden Realitätsverlust bei einigen Beamten).
Mein verzweifelter Versuch dem Verwaltungsbeamten in einem Telefonat zu erklären, dass hier keineswegs eine Gefahr im Verzug vorliegt, nur weil evtl. sich durch das
Schreiben der LVI Braunschweig eine formaljuristische Wortklauberei anschließt, stieß leider auf taube Ohren (erkennt man hier etwa die erste Gesundheitsgefährdung
durch Formaljuristerei in Form von Realitätsverlust? Wer weiß es schon.).
Erst ein Schreiben meinerseits an den Chef der Lebensmittelüberwachung mit der Androhung allerlei juristischer Konsequenzen bringt wieder etwas Realitätssinn in die Behörde
zurück, was zu einer Bescheinigung der vorläufigen Verkehrsfähigkeit und der Rücknahme der Anordnung des Rückrufs führt.
Nun bleiben aber immer noch die formaljuristischen Bedenken der Behörde.
Es gibt nämlich eine Verordnung der EU, die sich wichtig Novel Food Verordnung nennt. Diese Verordnung soll den Verbraucher vor neuartigen, nach neuen
Herstellungsverfahren (z.B. Molekular- und Nanolebensmittel) produzierten Lebensmitteln schützen. Sehr lobenswert, man fragt sich nur was das mit den nativen Kräutern
in Sankt Herba Produkten zu tun hat.
Nun gibt es aber in dieser Novel Food Verordnung eine Liste aller(???????) Lebensmittel, die verkehrsfähig sind. Die EU ist also so vermessen zu glauben, man könnte alle
Lebensmittel, die auf dieser Welt gegessen werden in einer Liste komplett aufführen.
Und nun kommt es wie es kommen muss, wenn man sich einen dermaßenen Irrsinn vornimmt, man vergisst nun mal mindestens die Hälfte.
So haben die Beamten aus Brüssel noch nie davon gehört, dass man junge Birkenblätter und junge Disteln seit Jahrhunderten im Frühjahrssalat isst.
Auch von Distelöl haben diese fleißigen Beamten offensichtlich noch nie etwas gehört!
Und nun haben wir unser formaljuristisches Problem; weil die Brüssler Beamten noch nichts von Birkenblatt und Distel im Salat gehört haben, gibt es das auch nicht,
Realität ist eben genau das, was ein Brüssler Beamter dafür hält.
Natürlich kann ich jetzt einen Antrag in Brüssel stellen, dass Birkenblatt und Mariendistel in diese wundersame Liste aufgenommen werden, muss dann aber aus
Quellen nachweisen, dass diese Lebensmittel schon vor 1957 in "nennenswerten Mengen" verzehrt wurden.
Was eine nennenswerte Menge ist ist mir ziemlich unklar. Sind 3 Gramm Salz am Tag eine nennenswerte Menge oder 2 Gramm Packhefe??? Man weiß es nicht. Und wo finde
ich die Quelle, dass vor 1957 schon Distelöl verwendet wurde und wie lange dauert dieses Antragsverfahren und vor allem was kostet das Alles.
Zumindest mehr als das was sich ein kleines Unternehmen wie unseres auch nur annähernd leisten könnte.
Das bleibt wohl Nestle, Kraft Foods und Co. vorbehalten und die werden sich wohl kaum um gesunde Birkenblätter oder Disteln kümmern.
Und so sind flux formaljuristisch die so gesunden Kräuter mit ihren sekundären Pflanzenstoffen keine Lebensmittel mehr.
Aber uns kann ja sehr trösten, dass zwar hunderte bekanntermaßen hochtoxische Zusatzstoffe in irgendwelchen Listen der EU stehen, zugelassen sind und nicht
einmal deklariert werden müssen, der Verbraucher aber vor gesunden und nebenwirkungsfreien sekundären Pflanzenstoffen erfolgreich geschützt wurde.
Ein dreifaches Hoch auf unsere örtlichen Behörden, die die EU Verordnungen - und seien sie auch noch so schwachsinnig - konsequent zum Schutz des Verbrauchers
überwachen. Dass die Gesundheit der Bevölkerung dabei wegen des angeblichen Verbraucherschutzes auf der Strecke bleibt, scheint niemanden zu interessieren.
Hauptsache Recht und Gesetz wurde - zumindest in der Auslegung der örtlichen Behörde - Genüge getan.
Und wieder ist ein gesundes und wichtiges Lebensmittel erfolgreich vom Markt verdrängt worden.
Die auf dieser Seite dargestellten Erkenntnisse und Meinungen sind natürlich rein subjektiv.
Sie erheben weder den Anspruch allgemeingültig zu sein noch irgendwelchen aktuellen "naturwissenschatlichen" Studien zu entsprechen. Sie entspringen einer über
30 jährigen Erfahrung in dem Bereich der Ernährung mit Kräutern und Pflanzen und basieren - neben den eigenen Erfahrungen - auf einer soliden Bildung im Bereich der Kräuterkunde,
der Medizin und der (Natur-) Philosophie.
Es bleibt jedem Leser selbst überlassen - wie bei jeder anderen freien Meinungsäußerung auch - sich den Gedankengängen anzuschließen
oder sie abzulehnen und seine eigenen Erfahrungen machen zu wollen oder dieses bleiben zu lassen.